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Vor Abschluss einer Unfallversicherung sollte man sich genau erkundigen, unter welchen Umständen ein Unfall versichert ist. Zu den nicht versicherten Unfällen gehören solche, bei denen der Versicherte bei der Ausübung einer Straftat zu Schaden kommt. Hierbei reicht bereits der Versuch. Des Weiteren sind Unfälle, die sich durch die Auswirkungen eines (Bürger-) Krieges ergeben nicht versichert, ebenso bei inneren Unruhen - vorausgesetzt der Versicherungsnehmer ist als Unruhestifter beteiligt.
Wichtig zu wissen ist auch, dass ein Unfall, der aufgrund einer Bewusstseinsstörung geschieht, nicht versichert ist. Hierzu zählen epileptische Anfälle, Schlaganfälle sowie Trunkenheit. Letzteres wird jedoch von manchen Versicherungen versichert, vorausgesetzt der Blutalkohol liegt unter 1,1 Promille.
Wer ein Rennen fährt, dessen Ziel es ist, die Höchstgeschwindigkeit zu erreichen und dabei einen Unfall hat, ist ebenso wenig versichert wie ein Luftfahrzeugführer oder jemand, der ein Luftfahrzeug beruflich nutzt und dabei zu Schaden kommt. In letzterem Fall ist jedoch nicht der Manager gemeint, der zu einem Termin fliegt, sondern beispielsweise der Rettungssanitäter im Helikopter.
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