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Beim Thema Unfallversicherung unterscheidet man 2 Arten. Zum einen die gesetzliche Unfallversicherung und zum anderen die private Unfallversicherung. Während die gesetzliche Unfallversicherung eine Pflichtversicherung ist, ist die private Unfallversicherung eine selbst abgeschlossene und eigenfinanzierte Versicherung die sich bei einem entsprechenden Vesicherungsunternehmen abschließen lässt.
Die Geltungsorte unterscheiden sich ebenfalls. Während eine gesetzliche Versicherung nur im Inland und nicht in der Freizeit gültig ist, hat die private Unfallversicherung keinen bestimmten Geltungsort. Sie ist unabhängig von Ort und Tätigkeit, es sei denn es sind Versicherungsausschlüsse vorhanden. Versicherungsträger von gesetzlichen Unfallversicherungen sind ausschließlich Arbeiter, Dienstleistende oder Auszubildende eines Betriebes sowie Kinder in Kindergärten und Schüler und Studenten.
Bei einer privaten Unfallversicherung gibt es jedoch keine Einschränkungen. Eine Auszahlung der Leistungen bei gesetzlichen Unfallversicherungen treten erst bei einer Minderung der Erwerbstätigkeit um 20% ein, bei einer privaten Unfallversicherung werden Leistungen schon ab einem Invaliditätsgrad von 1% ausgezahlt. Zusätzliches gibt es bei einer gesetzlichen Unfallversicherung auch. Witwen-/Witwer- und Waisenrente so wie Sterbegeld gehören als Hinterbliebenenschutz zur Leistung dazu.