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Die Unfallrentenversicherung ist eine Ergänzung zur allgemein bekannten Unfallversicherung. Wenn der Versicherte durch einen Unfall eine bleibende Invalidität von mehr als 50% erleidet (zum Beispiel durch den Verlust eines Auges oder Beins), erhält er bis an sein Lebensende ein regelmäßiges Zusatzeinkommen, eine "Unfallrente".
Die herkömmliche Unfallversicherung zahlt im Versicherungsfall einmalig einen höheren Geldbetrag, welcher unter Umständen durch unfallbedingte Mehrkosten (zum Beispiel Schaffung eines behindertengerechten Wohnumfelds) rasch aufgezehrt ist. Da mit schwerer, gesundheitlicher Schädigung oftmals dramatische Einkommenseinbußen einhergehen, sollte man beizeiten über eine Unfallrentenversicherung nachdenken.
Auch für Kinder ist eine solche Versicherung von Vorteil: Sollte es unfallbedingt niemals seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft verdienen können, lindert die Unfallrentenversicherung die finanziellen Nachteile Ihres Kindes bis an sein Lebensende.
Da die Unfallrentenversicherung Ihr Einkommen absichern soll, wenn Sie in Ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sind, sollten Sie unbedingt eine ausreichend hohe Rente festlegen. Die Rentenhöhe kann durch den Versicherungsnehmer vertraglich vereinbart werden. Diese (ebenso wie die Beiträge) wird im Laufe der Jahre zusätzlich an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst.
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