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Der Begriff Unfall bezeichnet ein ungewolltes Ereignis, ausgelöst durch menschliches oder technisches Versagen. Unfälle werden eingeteilt nach dem Umfeld, in dem der Unfall eintritt (z.B. Haushalt, Verkehr, Arbeit, Sport), in die Art des Ereignisses selbst (z.B. Sturz, Verbrennung) und nach der Art des Verschuldens (Eigen- oder Fremdverschulden, höhere Gewalt).
Juristisch gesehen liegt ein Unfall vor, wenn ein Ereignis plötzlich, von außen und unfreiwillig auf einen Gegenstand oder ein Lebewesen einwirkt und der Gegenstand oder das Lebewesen dadurch einen Schaden an Leib, Leben oder Sache erleiden. Nur wenn diese fünf Merkmale des Unfallbegriffes (plötzlich, von außen, unfreiwillig, Gesundheitsschädigung, Ereignis) erfüllt sind, handelt es sich um einen Unfall.
Die Unfallversicherung greift, wenn eine Person durch dieses Ereignis eine Gesundheitsschädigung erleidet. Allerdings wird heute oft der Unfallbegriff erweitert und zum Beispiel Gesundheitsschäden infolge einer erhöhten Kraftanstrengung als Unfall gewertet. In den allgemeinen Versicherungsbedingungen sind festgelegt, welche Gesundheitsschäden im Rahmen der Unfallversicherung gedeckt sind.