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Jährlich passieren über 6 Mio. Unfälle in Deutschland. Nur ein kleiner Anteil davon entfällt auf Verkehrsunfälle. Der Löwenanteil der Unfälle entfällt auf den Freizeit- und Haushaltsbereich. Hier tritt kein gesetzlicher Versicherungsschutz, wie beispielsweise bei Arbeitsunfällen oder Unfällen in Schulen etc. in Kraft.
Deshalb sollte man sich frühzeitig Überlegen, ob man sich nicht gegen negative Auswirkungen eines Freizeitunfalls versichern möchte. Aber welcher Personenkreis kann sich versichern?
Grundsätzlich können sich alle Personen gegen Unfallschäden versichern. Es spiel keine Rolle, ob Sie selbständiger Unternehmer oder Angestellter sind und natürlich kann eine Unfallversicherung auch bereits für Kinder abgeschlossen werden. Möchten Sie Ihre gesamte Familie versichern, gewähren viele Gesellschaften gute Rabatte.
Allerdings muss man darauf hingewiesen werden, dass es bei der privaten Unfallversicherung eine Altersbegrenzung gibt: Im Allgemeinen gilt bei Abschluss eines Versicherungsvertrages eine Altersbegrenzung bis zum 70. Lebensjahr. Darüber hinaus kann keine Versicherung mehr abgeschlossen werden. Zudem laufen Verträge mit dem vollendeten 75. Lebensjahres in den meisten Fällen aus. Mehr hier Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich.
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