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Gliedertaxe - Was ist das?

GliedertaxeDie Gliedertaxe ist eine Tabelle aus der Unfallversicherung zur Bemessung eines Invaliditätsgrades nach einem Unfall. In dieser Tabelle sind Prozentsätze für den vollständigen Verlust oder Funktionsunfähigkeit von Gliedmaßen oder anderer Körperteile festgeschrieben. Diese Prozentsätze entsprechen dann dem Invaliditätsgrad. Sind bei einem Unfall mehrere Körperteile betroffen, werden die Indvaliditätsgrade soweit zusammengerechnet, dass 100% nicht überschritten werden. Der Invaliditätsgrad bestimmt die Kapitalleistung im Falle eines Unfalles.

Die Höhe des Invaliditätsgrades bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit beträgt:
  • Arm im Schultergelenk 70%
  • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65%
  • Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 %
  • Hand im Handgelenk 55%
  • Daumen 20%
  • Zeigefinger 10%
  • anderer Finger 5%
  • Bein über der Mitte des Oberschenkels 70%
  • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60%
  • Bein bis unterhalb des Knies 50%
  • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45%
  • Fuß im Fußgelenk 40%
  • Große Zehe 5%
  • anderen Zehe 2%
  • Auge 50 %
  • Gehör auf einem Ohr 30%
  • Geruchssinn 10%
  • Geschmackssinn 5%
Nach einem Urteil des BGH vom 17.12.2001 steht der Invaliditätsgrad nach der Gliedertaxe unverrückbar fest.



Gliedertaxe - Was ist das?

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