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Die Gliedertaxe ist eine Tabelle aus der Unfallversicherung zur Bemessung eines Invaliditätsgrades nach einem Unfall. In dieser Tabelle sind Prozentsätze für den vollständigen Verlust oder Funktionsunfähigkeit von Gliedmaßen oder anderer Körperteile festgeschrieben. Diese Prozentsätze entsprechen dann dem Invaliditätsgrad. Sind bei einem Unfall mehrere Körperteile betroffen, werden die Indvaliditätsgrade soweit zusammengerechnet, dass 100% nicht überschritten werden. Der Invaliditätsgrad bestimmt die Kapitalleistung im Falle eines Unfalles.